„Wir als Deutsche können nicht anders als …“

Auf der Konferenz „Der grosse Kanton. Aufstieg und Fall der BRD“, die im Dezember 2025 in Zürich stattfand und auf die auch dieser Beitrag zurückgeht, argumentierte der Politikwissenschaftler Daniel Marwecki, dass sich die aktuelle gesellschaftliche Krisenerfahrung in der Bundesrepublik auf drei Zukunftsängste engführen lasse: Nie wieder gut. Nie wieder reich. Nie wieder sicher. Diesem Dreiklang nationaler Abstiegsangst lässt sich ein viertes Element hinzufügen: Nie wieder weiß. Denn erschüttert sind aktuell nicht nur moralische Gewissheiten, das ökonomische Erfolgsmodell und die sicherheitspolitische Verortung der Bundesrepublik. Die Umbrüche betreffen auch die Bedingungen, unter denen in dieser Gesellschaft Menschen zusammenkommen können, die die lange Geschichte des europäischen Imperialismus und Kolonialismus auf verschiedenen Seiten dessen platziert hat, was der Soziologe W.E.B. Du Bois die global color line nannte.1 Dass die selbstverständliche Einrichtung der Welt zum Vorteil derer, die als weiß gelten, ein Auslaufmodell sein könnte (wie der Verbrennungsmotor), spielt im Spektakel der Abstiegsfantasien eine zentrale Rolle, auch wenn, unter denen, die sich zur „liberalen Mitte“ zählen, diese Rolle weitgehend geleugnet wird. Dabei zeigen Entwicklungen der letzten Jahre deutlich, dass ein diesbezügliches Unbehagen keineswegs nur die leicht denunzierbaren „rechten Ränder“ bewegt, sondern auch einen Gutteil jener, die sich als Sachwalter:innen einer post-nazistisch geläuterten Bundesrepublik verstehen.
Zu beobachten ist, dass sich der racial contract2 der Bundesrepublik mit rasanter Geschwindigkeit verändert. Die Absicherung weißer Dominanz ist zu einem politischen Projekt geworden, das gleichzeitig von sehr unterschiedlichen Akteuren vorangetrieben wird. In der Geschichte der Bundesrepublik ist dies einigermaßen bemerkenswert. Denn die Thematisierung rassistisch codierter Ungleichheit war in den deutschen Nachkriegsgesellschaften lange ein schambehaftetes Tabu und die explizite Verteidigung weißer Überlegenheit galt als untrügliches Merkmal der extremen Rechten. Rassistische Unterscheidungen spielten in der Strukturierung der Gesellschaft zweifellos eine Rolle und prägten die Alltagserfahrung und die Lebenswege rassifizierter Menschen. Im öffentlichen Nachdenken über „die Gesellschaft“ blieb dies jedoch unthematisiert. Die Mechanismen sozialer Schließung, die für die Kontinuität weißer Dominanz sorgten, beruhten auf Gewohnheitsstrukturen – Dispositionen des Wahrnehmens, Denkens und Handelns, die scharfe Ausschlüsse produzierten, dabei den dadurch Bevorteilten jedoch kaum zu Bewusstsein kamen.
Im Unterschied dazu werden heute Strukturen, die die Welt zum Vorteil derer einrichten, die als weiß gelten, aktiv erarbeitet, verteidigt und ausgebaut. Der Ausschluss jener, die im hegemonialen Zentrum nicht vorgesehen sind, vollzieht sich nicht mehr nur über vorbewusste Gewohnheiten. Vielmehr wird die Teilhabe rassifizierter Personen offen in Frage gestellt.
In einem Land, in dem laut jüngsten Erhebungen des statistischen Bundesamtes knapp ein Fünftel der Bevölkerung nach 1950 eingewandert ist und unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 20 und 39 Jahren mehr als jede*r Dritte eine Migrationsgeschichte hat, imaginieren diese Diskurse die Bundesrepublik als eine Gesellschaft der Nachfahren deutscher NS-Täter*innen.
Ausdruck dieser Entwicklung sind nicht nur die Deportationsfantasien der extremen Rechten, sondern auch Diskurs und Politik der Staatsräson, die die Vorstellung davon, was es heißt, zur Gesellschaft der Bundesrepublik dazuzugehören, einschneidend verändern. Emblematisch dafür stehen jene Formulierungen, die nach dem 7. Oktober 2023 immer wieder zu hören waren, wenn es darum ging, nicht nur persönliche Entscheidungen und politische Positionierungen, sondern auch drastische außen- und innenpolitische Maßnahmen zu begründen: „Wir als Deutsche müssen…“ oder „Wir als Deutsche können nicht anders als…“
Das „Wir“, das hier evoziert wird, sind die Nachfahren der deutschen Täter:innen und Kompliz:innen des Nationalsozialismus. Es ist ein „Wir“, das in staatsräsonistischer Verkürzung wichtiger erinnerungskultureller Positionen, historische Verantwortung für die NS-Verbrechen auf Verantwortung für jüdische Opfer und deren Nachfahren engführt und dann auf den Staat Israel ausdehnt. Dieses „Wir“ schließt all jene aus, die in diesem Land leben und keine Nazi-Vorfahren vorweisen können, weil sie (familien-)biographisch mit ganz anderen Teilen der Welt verbunden sind, für die andere Gewaltereignisse prägend waren. Es schließt auch jene aus, deren Familiengeschichten nicht durch NS-Täterschaft oder Mitläufertum geprägt sind, sondern durch aktiven Widerstand gegen den deutschen Faschismus – und/oder dadurch, zum Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und Gewalt geworden zu sein.
In einem Land, in dem laut jüngsten Erhebungen des statistischen Bundesamtes knapp ein Fünftel der Bevölkerung nach 1950 eingewandert ist und unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 20 und 39 Jahren mehr als jede*r Dritte eine Migrationsgeschichte hat, imaginieren diese Diskurse die Bundesrepublik als eine Gesellschaft der Nachfahren deutscher NS-Täter*innen. Das durch historische Verantwortung und erinnerungskulturelle Traditionen begründete „Wir als Deutsche können nicht anders als…“ wird zum Vehikel der Neubestimmung von Zugehörigkeit unter ethnonationalistischen Prämissen. Es ist ein Ethnonationalismus, der in liberalen Milieus gedeiht, die sich scharf von rechten Akteuren und rechter Politik abgrenzen. Und dennoch betreibt und beschleunigt dieser Satz genau jene Wende, die die extreme Rechte seit Jahren herbeisehnt. Und das Tempo, in dem die Bundesrepublik aktuell deutsch wird, dürfte deren kühnste Träume übersteigen.
Dass sich all dies gerade jetzt ereignet, ist kein Zufall. Es sind Abwehrbewegungen. Sie reagieren auf sich schleichend, aber beharrlich vollziehende Veränderungen des bundesrepublikanischen Selbstverständnisses, die um die Jahrtausendwende an Fahrt aufgenommen hatten. Nachdem die Selbsterzählungen der deutschen Nachkriegsgesellschaften über Jahrzehnte von Homogenitätsvorstellungen geprägt gewesen waren, war das Bewusstsein für die empirische Vielfalt von Lebensgeschichten und Lebensentwürfen zuletzt beständig gewachsen. Und Vielfalt wurde nicht mehr nur als Problem, sondern als Teil gesellschaftlicher Normalität verstanden. Im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts lag das Versprechen auf eine plurale Gesellschaft in der Luft – auf eine Bundesrepublik, die Menschen mit verschiedensten Lebensentwürfen, Lebensgeschichten und Familienbiographien ein zu Hause sein würde.
Und so war ab der Jahrtausendwende – parallel zu rechter Straßengewalt, zur Aushöhlung des Asylrechts und zur Konsolidierung extrem rechter Parteien – eine zunehmende Pluralisierung gesellschaftlicher Selbstbeschreibung zu beobachten.
Für diese Veränderungen hatten zivilgesellschaftliche Akteure lange und hart gekämpft – in Organisationen und Initiativen, die sich für die Anerkennung und die gleichberechtigte Teilhabe unterschiedlicher Minderheiten einsetzten, aber auch in der erinnerungskulturellen Arbeit, die nicht müde wurde, Staat und Gesellschaft an die aus der NS-Geschichte erwachsene Verantwortung – auch und gerade gegenüber Minderheiten – zu erinnern. Es war die politische Konjunktur nach dem Ende des Kalten Krieges, die dazu führte, dass diese zivilgesellschaftlichen Anliegen in den Machtzentren von Staat und Gesellschaft angeeignet wurden. Die Wiedervereinigung der deutschen Nachkriegsstaaten stellte die Bundesrepublik vor die Aufgabe, gegenüber Nachbarn und Verbündeten ihre demokratische Zuverlässigkeit und ihre Abkehr von nationalistischen und imperialistischen Begehren zu beweisen. Und so war ab der Jahrtausendwende – parallel zu rechter Straßengewalt, zur Aushöhlung des Asylrechts und zur Konsolidierung extrem rechter Parteien – eine zunehmende Pluralisierung gesellschaftlicher Selbstbeschreibung zu beobachten.
Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts 1999, die es erstmals in der deutschen Geschichte zuließ, dass in Deutschland geborene Kinder unabhängig vom Pass der Eltern deutsche Staatsangehörige werden konnten. Nun wuchs eine Generation heran, die über vielfältige familienbiographische Bezüge mit unterschiedlichsten Weltregionen und globalgeschichtlichen Entwicklungen verbunden war und die sich gleichzeitig als Teil der Gesellschaft der Bundesrepublik verstehen konnte. In einem Land, das gelernt hatte, seinen Charakter als Einwanderungsgesellschaft zu verleugnen und demographische Heterogenität unsichtbar zu halten, beanspruchte sie gesellschaftliche und politische Teilhabe im Gestus der Selbstverständlichkeit. Es ging nicht nur um gleiche Rechte, sondern darum, auch tatsächlich als Gleiche behandelt zu werden. Dieses veränderte Selbstverständnis drückte sich nicht nur in einer größeren öffentlichen Sichtbarkeit aus, insbesondere in den urbanen Zentren und der medialen Öffentlichkeit, sondern auch darin, dass migrantisierte und rassifizierte Menschen immer häufiger in Positionen anzutreffen waren, die mit gesellschaftlicher und politischer Verantwortung versehen sind. Ihre Präsenz erinnerte daran, dass die Dominanz weißer Perspektiven weniger selbstverständlich ist, als es lange den Anschein hatte.
Doch das Versprechen auf eine Bundesrepublik als plurale Gesellschaft und plurale Demokratie war mehr als ein Versprechen auf Teilhabe für einstmals Ausgeschlossene und Marginalisierte. Auch viele, die familienbiographisch mit deutschen NS-Täter:innengeschichten verbunden waren, begrüßten diese Entwicklungen und waren emotional und moralisch in sie investiert. Denn hier schien eine andere Gesellschaft Gestalt anzunehmen – ein wahrhaft post-nazistisches Deutschland, das der Welt und vor allem sich selbst im alltäglichen Zusammenleben der Vielen bewies, dass es das Erbe des Nationalsozialismus endgültig abgeschüttelt hatte, in der „Nie wieder“ nicht nur persönliches und politisches Bekenntnis war, sondern in institutionellen Arrangements Ausdruck fand, die Pluralität ermöglichten und schützten.
Die oben beschriebene ethnonationalistische Wende lässt sich als Reaktion auf diese Anfänge einer Öffnung der bundesrepublikanischen Selbsterzählung verstehen. Sie begann bereits vor der aktuellen Konjunktur staatsräsonistischer Diskurse und Politiken in den späten 2010er Jahren.3 Doch hat sie sich unter dem Eindruck des 7. Oktober, der daran anschließenden israelischen Militäroperationen in der Region, der genozidalen Gewalt gegen die Palästinenser*innen in Gaza sowie der internationalen Proteste gegen all das, enorm beschleunigt. In einer Gesellschaft, in der für einige Jahre viele darauf hofften, sie könne sich in der Sprache der Pluralität neu erfinden, normalisieren sich nun ethnonationalistische Vorstellungen von Zugehörigkeit, die auf der Konstruktion und dem Ausschluss rassifizierter Anderer beruhen. Diese Anderen sind nicht einfach nur verschieden und fremd, sondern werden als Gefahr und Bedrohung imaginiert, weshalb ihnen gegenüber auch Maßnahmen möglich sind, die andernfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Diese Entwicklungen sind nicht nur politisch bedenklich, sondern mit Blick auf Fragen historischer Verantwortung auch in besonderer Weise perfide. Denn begründet wird dieser neue Ethnonationalismus mit dem Schutz von Jüdinnen und Juden. Nachfahren von NS-Täter:innen mobilisieren die Geschichte antisemitischer Verfolgung und Gewalt, um genau jene Vorstellungen wieder anschlussfähig zu machen, die diese Verfolgung hervorgebracht haben. So lebt dieser Ethnonationalismus auch von der Instrumentalisierung der Ängste der Nachfahren seiner historischen Opfer. Und er macht es möglich, dass Nachfahren von Täter:innen und Kompliz:innen des Nationalsozialismus, moralische Klarheit, closure und ein neues Gefühl der Überlegenheit in der Rolle von Beschützer:innen finden können.
- Du Bois, W. E. B. The Souls of Black Folk: Essays and Sketches. A. C. McClurg & Co., 1903. [↩]
- Die Idee des „racial contract“ geht auf ein gleichnamiges Buch des US-amerikanischen Philosophen Charles W. Mills zurück. Mills, Charles W. The Racial Contract. Cornell University Press, 1997 [↩]
- Jüngst hat der Philosoph Robin Celikates die Geschichte der rassistischen Signatur der Staatsräson in einem englischen Text detailliert rekonstruiert: Celikates, Robin. “Staatsräson as State Racism: Notes on the Authoritarian Turn in Contemporary Germany.” New German Critique 53, no. 1 (2026): 225–50. https://doi.org/10.1215/0094033X-12158880. [↩]


